Leistungen
Ehe
Das Eherecht betrifft alle Rechtsnormen, die für Eheleute gelten. Welche Rechte und Pflichten hat man? Was kann man in einem Ehevertrag anders regeln?
Ich berate Sie individuell, welche Regelungen für Ihre Ehe sinnvoll sind.
Gerne überprüfe ich selbstverständlich auch die Wirksamkeit und Abänderbarkeit bereits bestehender Eheverträge.
Trennung
Wer darf in der Ehewohnung verbleiben? Nach welchen Kriterien ist der gemeinsame Hausrat zu verteilen. Was geschieht mit gemeinsamen Konten und gemeinsamen Versicherungs- und Versorgungsverträgen?
Ich sage Ihnen, was zu veranlassen ist und wie Sie Fehler vermeiden, die nur schwer wieder zu beheben sind.
Besonders wichtig und zeitnah zu klären ist die Frage, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen, damit jeder seine wirtschaftliche Zukunft neu und zuverlässig gestalten kann und weiß, was auf ihn zukommt. Ich errechne Ihre Ansprüche und Verpflichtungen und helfe Ihnen, eine einvernehmliche Lösung zu finden oder Ihr Recht erforderlichenfalls gerichtlich durchzusetzen.
Nach einer Trennung muss geregelt werden, wie gemeinsame Vermögenswerte aufgeteilt und wirtschaftliche Verflechtungen aufgelöst werden. Aber was geschieht mit dem Vermögen, das bei einem Ehepartner schon vor der Ehe vorhanden war? Kann er dieses Vermögen zurückverlangen? Wie ist es mit einer Erbschaft oder Schenkung von den Eltern? Profitiert der andere Ehepartner bei Scheitern der Ehe davon, obwohl dieses Vermögen nicht gemeinsam erwirtschaftet wurde?
Auch diese Fragen beantworte ich Ihnen für Ihre persönliche Lebenssituation.
Scheidung
Wie läuft eine Scheidung ab? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Wann reicht ein Anwalt aus? Warum kann es sinnvoll sein, die Scheidung schnellstmöglich zu beantragen oder sie „auf die lange Bank zu schieben“?
Ich berate Sie auch über diese Fragen eingehend und individuell, damit Sie das Richtige tun.
Was beinhaltet der sog. Versorgungsausgleich, der grundsätzlich Bestandteil des Scheidungsverfahrens ist? Wann ist es sinnvoll, hierzu eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung zu treffen oder ihn ganz auszuschließen und auf die Durchführung zu verzichten?
Besteht auch nach der Scheidung noch ein Unterhaltsanspruch und wenn ja, wie lange? Diese Frage ist insbesondere nach der Unterhaltsrechtsreform 2008 nur für jeden Einzelfall gesondert zu beantworten. Die verbreitete Ansicht, dass nach der Scheidung grundsätzlich kein Unterhalt mehr an den geschiedenen Ehepartner gezahlt werden muss, ist jedenfalls nicht zutreffend.
Meine Beratung zum Thema Scheidung umfasst auch die Klärung dieser wichtigen Frage, damit Sie wissen, wie Ihre wirtschaftliche Situation nach der Scheidung aussieht.
Kinder
Wie schaffe(n) ich(wir) es, die Kinder möglichst behutsam und schadlos durch die Trennung zu führen? Was geschieht mit dem gemeinsamen Sorgerecht? Muss das Umgangsrecht festgelegt werden? Oder können wir das untereinander regeln?
Sie erfahren von mir, was in Ihrem Einzelfall sinnvoll und richtig ist. Am liebsten ist mir, wenn mein anwaltlicher Rat ausreicht und ich nicht aktiv tätig werden muss. Bei einer Kindeswohlgefährdung durch Fehlverhalten eines Elternteils kämpfe ich allerdings mit allen Mitteln dafür, dass Ihr Kind geschützt wird.